Güssing: Hl. Nepomuk-Statue bei der Stremtalbrücke in der Schulstraße
JOHANNES von Nepomuk, Heiliger, Generalvikar der Erzdiözese
Prag, * um 1350 in Pomuk (heute Nepomuk) in Südböhmen vermutlich als Sohn
eines Welflin oder Wölflin (Richter in Pomuk?), + 20.3. 1393 in Prag (Tod durch
Ertränken). - Jugend und Anfänge der Ausbildung liegen im Dunkeln. Um 1370
erscheint J. als öffentlicher Notar, etwa gleichzeitig auch als Kleriker in
Diensten des Erzbischofs Johann O
c
ko v. Vlaším. Schon 1374 stieg er zum ersten Notar der erzbischöflichen
Kanzlei auf, 1380 wurde er Sekretär des Erzbischofs Johann v. Jenštein. Im
gleichen Jahr empfing er die Priesterweihe und vermutlich ein Kanonikat am Stift
St. Ägidien zu Prag; darüber hinaus wurde ihm die Prager Altstadtpfarrei St.
Gallus übertragen, mit der die Seelsorge für die dort ansässigen deutschen
Kaufleute verbunden war. In den folgenden Jahren widmete sich J. dem Studium der
Rechte, zunächst an der Prager Juristenfakultät (um 1381 Baccalaureus iuris),
ab 1383 in Padua, wo ihn die Quellen 1386 als Rektor der ausländischen
Studenten nennen und am 19.8. 1387 seine Promotion zum Doktor der Rechte
erfolgte. Nach seiner Rückkehr in die Heimat (wohl 1389) tauschte J. sein
Kanonikat bei St. Ägidien mit einem Sitz im Kollegiatkapitel am Vyšehrad und
übernahm anstelle der Pfarrei St. Gallus das Archidiakonat Saaz. 1390 berief
ihn Johann v. Jenštein zu seinem Generalvikar, übertrug ihm also eine leitende
Funktion in der Erzdiözese Prag. In dieser Stellung verteidigte J. die
kirchlichen Immunitätsrechte gegen Angriffe von seiten der Krone Böhmens.
Weshalb gerade er den persönlichen Hass König Wenzels IV. auf sich zog, lässt
sich nicht mit letzter Sicherheit aus den Quellen erschließen; äußerer Anlass
für den »kalkulierten Terrorakt« (F. Seibt) gegen den Generalvikar war
vermutlich die Exkommunikation eines königlichen Günstlings sowie die Bestätigung
eines Wenzel nicht genehmen Kandidaten als Abt des Klosters Kladruby (Kladrau).
Am Abend des 20.3. 1393 wurde J. nach schwerer Folter, der Überlieferung nach
unter Beteiligung des Königs, von der Prager Karlsbrücke in die Moldau gestürzt.
- Da sich einerseits die Nachricht vom grausamen Ende J.s rasch verbreitet haben
dürfte, andererseits auf königliches Geheiß hin Stillschweigen über dessen
Hintergründe gewahrt werden musste, kamen bald die verschiedensten Gerüchte in
Umlauf. Die ersten Nachrichten, wonach J. ermordet wurde, weil er sich als
Beichtvater der Königin Johanna geweigert habe, das Beichtgeheimnis zu brechen,
finden sich in der Kaiserchronik des Thomas v. Ebendorfer (verf. vor 1451) und
in der »Správovna« des Pavel
Z
idek (entstanden vor 1471). Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts ist die
Verehrung seines Grabes im Prager Veitsdom überliefert. Zur (historisch nicht
verifizierbaren) Legende vom »Märtyrer des Beichtsiegels« traten weitere außergewöhnliche
Begebenheiten, so z. B. ein Lichtwunder bei der Geburt und das Austrocknen der
Moldau beim Tode J.s. Vom 16. Jahrhundert bis in unsere Tage wurde wiederholt
die These vertreten, es habe zwei Personen dieses Namens gegeben; eine
Unterscheidung findet sich erstmals in der »Kronika
c
eská« des Wenzel Hajek (1541), wonach neben dem am 16.5. 1383 ermordeten Märtyrer
des Beichtgeheimnisses der auf gleiche Weise am 20.3. 1393 umgekommene
Generalvikar existierte. Kritik daran übte zuerst der Prager Augustinereremit
Athanasius v. hl. Joseph (»Dissertatio historico-chronologico-critica de Joanne
de Pomuk«, 1777) unter Bezugnahme auf eine Beschwerdeschrift Erzbischof Jenšteins
an Papst Bonifaz IX. über König Wenzel, in der zwar die Hinrichtung J.s
geschildert wird, aber kein Hinweis auf das Beichtgeheimnis enthalten ist. Heute
besteht ein weitgehender Forschungskonsens darüber, dass es sich nur um eine -
die oben biographisch umrissene - Gestalt handelt und die verschiedenen
Todesdaten auf einen Schreibfehler bei der Restaurierung des Grabmals (1534) zurückzuführen
sind; später sei die Legende vom Beichtgeheimnis mit der Person des
Generalvikars verknüpft worden. - In der Barockzeit erfreute sich J. großer
Popularität (zahlreiche Lieder, Darstellungen seines Martyriums auf Volksbühnen,
1693 Errichtung seines Standbildes auf der Karlsbrücke in Prag, was in ganz
Europa Nachahmung fand, damit verbunden Verehrung J.s als Brückenheiliger). Man
wird für Böhmen sagen können, dass J. - besonders von den Jesuiten gefördert
- als Gegenpol zu Jan Hus galt. Das Prager Metropolitankapitel strebte daher die
offizielle kirchliche Anerkennung J.s als Märtyrer an. Am 25.6. 1721 von Papst
Innozenz XIII. selig gesprochen, wurde J. bereits am 19.3. 1729 von Papst
Benedikt XIII. als erster Märtyrer des Bußsakraments kanonisiert (Bulle »Christus
Dominus«). Zumeist dargestellt als Prager Domherr im Chorrock, den Finger an
den Mund haltend (Stillschweigen) oder im Beichtstuhl, der Königin die Beichte
abnehmend, gilt J. u. a. als Patron der Beichtväter, Priester, Müller,
Schiffer, gegen Wassergefahr und Bruch der Brücken. Als Landes- bzw.
Stadtpatron verehren ihn Böhmen, Salzburg, Seckau, Corregio, Prag und Santander
(Festtag: 16.5.). Nach Gründung der Tschechoslowakei (1918) geriet die Gestalt
des Heiligen in den Strudel nationalistisch-antikatholischer Tendenzen, die auf
Abschaffung seines Gedenktages und verstärkte Würdigung von Jan Hus zielten
(Feiertagsgesetz 1925). Allerdings blieben diese Bemühungen weitgehend ohne
Wirkung im Volk, wo sich J. noch immer großer Verehrung erfreut.