Sonstiges
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Veranstaltungsgesetz - Veranstaltungsmeldungen Öffentliche Veranstaltungen in Sinne des Veranstaltungsgesetzes sind allgemein zugängliche, zum Vergnügen der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen spätestens 1 WOCHE VOR BEGINN der Veranstaltung beim Stadtamt Güssing zu erstatten sind. Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 1 Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden. Sämtliche Veranstalter, Vereinsobmänner (-frauen) werden daher ersucht, ihre Veranstaltungen beim Stadtamt Güssing rechtzeitig anzumelden, da bezirksweit zahlreiche Verwaltungsstrafen wegen Nichteinhaltens der Bestimmungen des Veranstaltungsgesetzes ausgesprochen wurden. |